Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen und örtlichen Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Mir ist es wichtig, dass meine Website für alle Menschen zugänglich ist – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Ich orientiere mich an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 für digitale Produkte und Dienstleistungen gilt, sowie an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA und der europäischen Norm EN 301 549.
Diese Erklärung gilt für die Website mh-finanzdienstleistungen.org.
Stand der Barrierefreiheit
Ich arbeite kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit meiner Website zu verbessern. Folgende Maßnahmen habe ich umgesetzt:
- Semantische HTML-Struktur mit korrekten Überschriftenhierarchien (h1–h6)
- Alternativtexte für alle relevanten Bilder und Icons
- Kontrastreiche Farbgestaltung entsprechend WCAG 2.1 AA (Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für Text)
- Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen und Navigationselemente
- Sichtbare Fokus-Styles für eine klare Tastaturnavigation
- Skip-Link zum Überspringen der Hauptnavigation
- ARIA-Labels für interaktive Elemente, Formulare und Navigationsstrukturen
- Vergrößerbare Schrift – die Website bleibt bei 200 % Zoom vollständig nutzbar
- Beschriftete Formularfelder mit klaren Hinweisen zu Pflichtfeldern
- Reduzierte Bewegung – Animationen und Übergänge werden bei aktivierter „prefers-reduced-motion"-Einstellung deaktiviert
- Erhöhter Kontrast – bei aktivierter „prefers-contrast: more"-Einstellung werden Farben und Ränder angepasst
- Touch-Targets – interaktive Elemente haben eine Mindestgröße von 44×44 Pixel
- Cookie-Banner mit Fokus-Trap und Tastatursteuerung (Escape-Taste)
Bekannte Einschränkungen
Trotz meiner Bemühungen gibt es derzeit folgende bekannte Einschränkungen:
- Externe Inhalte von Drittanbietern: Eingebundene Dienste wie Google Fonts und FontAwesome werden über externe Server geladen. Die vollständige Barrierefreiheit dieser Drittanbieterdienste liegt außerhalb meines Einflussbereichs.
Barrierefreiheit vor Ort
Neben der digitalen Barrierefreiheit ist mir auch die Zugänglichkeit meiner Büroräume wichtig. Hier möchte ich ehrlich und transparent über die aktuelle Situation informieren:
- Zugang: Zum Betreten der Büroräume ist eine Stufe zu überwinden. Ein stufenloser Zugang ist derzeit leider nicht möglich.
- Toiletten: Toiletten sind vorhanden, allerdings sind diese nicht rollstuhlgerecht.
Sollte der Zugang zu meinen Räumlichkeiten für Sie nicht möglich sein, biete ich Ihnen gerne alternative Beratungsmöglichkeiten an:
- Hausbesuch: Ich komme gerne persönlich zu Ihnen vor Ort – vereinbaren Sie einfach einen Termin.
- Telefonberatung: Ich berate Sie ausführlich, individuell und persönlich am Telefon.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf meiner Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Ich freue mich über Ihre Rückmeldung:
Martin Haußmann
Finanzdienstleistungen und Immobilien
Dorfleite 31
86641 Rain
Telefon: +49 8432 674913
E-Mail: martinhaussmann69@gmx.de
Ich bemühe mich, auf Ihr Feedback zeitnah zu reagieren und die gemeldeten Probleme schnellstmöglich zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sollte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Die Marktüberwachung für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz obliegt den Behörden der Bundesländer. In Bayern ist dies die:
Regierung von Oberbayern
Bayerstraße 28
80335 München
Website: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 4. August 2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung.
Stand: August 2026